21.4.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 118/24 |
Urteil des Gerichts vom 6. März 2012 — Spanien/Kommission
(Rechtssache T-230/10) (1)
(EAGFL - Abteilung „Garantie“ - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Obst und Gemüse - Verpflichtung, die Ausgaben zu belegen - Voraussetzungen für die Anerkennung der Erzeugerorganisationen)
2012/C 118/40
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Kläger: Königeich Spanien (Prozessbevollmächtigter: zunächst M. Muñoz Pérez und A. Rubio González, dann durch A. Rubio González, abogados del Estado)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: F. Jimeno Fernández)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2010/152/EU der Kommission vom 11. März 2010 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (ABl. L 63, S. 7), soweit mit ihm bestimmte vom Königreich Spanien im Obst- und Gemüsesektor getätigte Ausgaben ausgeschlossen werden
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Das Königreich Spanien trägt die Kosten. |