5.3.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 72/36 |
Klage, eingereicht am 15. Dezember 2010 — Bömcke/EIB
(Rechtssache F-127/10)
2011/C 72/58
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Eberhard Bömcke (Athus, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Lagasse)
Beklagte: Europäische Investitionsbank
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Ungültigerklärung der vom Wahlvorstand der EIB am 8. Dezember 2010 angekündigten Wahl des Personalvertreters der EIB
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die vom Wahlvorstand der EIB am 8. Dezember 2010 angekündigte Wahl des Vertreters des gesamten Personals der EIB für ungültig zu erklären und die Entscheidung des Wahlvorstands der EIB vom 10. Dezember 2010 über die Zurückweisung der vom Kläger am 9. Dezember 2010 nach Art. 17 des Anhangs IV der Konvention über die Personalvertretung der EIB eingelegten Beschwerde aufzuheben; |
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der EIB die Kosten aufzuerlegen. |