15.1.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 13/40 |
Klage, eingereicht am 24. September 2010 — Adriaens u. a./Kommission
(Rechtssache F-87/10)
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2011/C 13/78
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Stéphane Adriaens (Evere, Belgien) und andere (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Casado García-Hirschfeld)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der in den Gehaltsabrechnungen der Kläger übernommenen Entscheidung der Beklagten, die Angleichung ihrer Dienstbezüge ab Juli 2009 auf eine Erhöhung von 1,85 % im Rahmen der jährlichen Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten auf der Grundlage der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1296/2009 des Rates vom 23. Dezember 2009 zu begrenzen
Anträge
Die Kläger beantragen,
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit sie den Angleichungssatz der Dienstbezüge in Anwendung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1296/2009 zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge anwendbar sind, mit Wirkung vom 1. Juli 2009 auf 1,85 % festlegt; |
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den Klägern Verzugszinsen in Höhe des von der Europäischen Zentralbank festgesetzten Zinssatzes aus dem gesamten Differenzbetrag zwischen den Bezügen, die in den Gehaltsabrechnungen seit Januar 2010 und in den berichtigten Gehaltsabrechnungen für den Zeitraum von Juli bis Dezember 2009 aufgeführt sind, und denen, auf die sie Anspruch hätten haben müssen, bis zum Zeitpunkt der verspäteten Zahlung dieser Dienstbezüge zuzusprechen; |
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der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen. |