20.11.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 317/49 |
Klage, eingereicht am 24. September 2010 — Dubus/Parlament
(Rechtssache F-86/10)
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2010/C 317/89
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Charles Dubus (Tervuren, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Boigelot und S. Woog)
Beklagter: Europäisches Parlament
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung des Beklagten, den Kläger nicht in die Liste der im Beförderungsverfahren 2009 von Besoldungsgruppe AST3 in Besoldungsgruppe AST4 beförderten Beamten aufzunehmen
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Aufhebung der Entscheidung des Parlaments, den Kläger nicht in die Liste der im Beförderungsverfahren 2009 von Besoldungsgruppe AST3 nach Besoldungsgruppe AST4 beförderten Beamten aufzunehmen; |
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dem Beklagten aufzugeben, infolge dieser Aufhebung eine neue Abwägung der Verdienste des Klägers gegen die der anderen Bewerber im Beförderungsverfahren 2009 vorzunehmen und dem Kläger die Beförderung nach Besoldungsgruppe AST4 rückwirkend zum 1. Januar 2009 zu gewähren sowie Zinsen auf die rückständigen Dienstbezüge zu dem von der Europäischen Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte festgesetzten Zinssatz ab 1. Januar 2009 zuzüglich zwei Punkten zu zahlen: |
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dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen. |