6.11.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 301/63 |
Klage, eingereicht am 24. Juli 2010 — AF/Kommission
(Rechtssache F-61/10)
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2010/C 301/100
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: AF (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Frabetti)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung der Beklagten, mit der der Antrag auf Beistandleistung wegen Mobbings, dem die Klägerin ihres Erachtens ausgesetzt war, abgelehnt worden ist, und Ersatz des ihr entstandenen immateriellen Schadens
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung Nr. 24938 vom 28. September 2009 aufzuheben, mit der die Anstellungsbehörde der Kommission ihren Antrag D/300/09 auf Beistand gemäß Art. 24 des Statuts betreffend Mobbing, das sie in ihrer Dienststelle in der Zeit — mit allen Vorbehalten — von April 2004 bis April 2009 erlitten und/oder erlebt hat, abgelehnt hat; |
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ihr 600 000 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens, der ihr durch das Mobbing und die Folgen für ihren Gesundheitszustand entstanden ist, zuzusprechen; |
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der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen. |