31.7.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 209/56 |
Klage, eingereicht am 11. Juni 2010 — Lebedef/Kommission
(Rechtssache F-44/10)
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2010/C 209/91
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Giorgio Lebedef (Senningerberg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Frabetti)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der der Antrag des Klägers, seinen Krankheitsurlaub an einem anderen Ort als seinem Dienstort verbringen zu dürfen, abgelehnt wurde
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung der Kommission vom 13. August 2009 aufzuheben, mit der sein Antrag, seinen Krankheitsurlaub vom 3. August bis 3. September 2009 und insbesondere im Zeitraum vom 13. bis 30. August an einem anderen Ort als seinem Dienstort verbringen zu dürfen, abgelehnt wurde; |
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dem Kläger immateriellen Schadenersatz in Höhe der Bezüge von 5 Tagen, berechnet auf der Grundlage eines Zwanzigstels seiner monatlichen Bezüge pro entschädigtem Tag, zu gewähren; |
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der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen. |