31.7.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 209/56 |
Klage, eingereicht am 4. Juni 2010 — Cerafogli/EZB
(Rechtssache F-43/10)
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2010/C 209/90
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Maria-Concetta Cerafogli (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und M. Vandenbussche)
Beklagte: Europäische Zentralbank
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung der EZB, mit der die Behauptungen der Klägerin über auf dem Verhalten ihrer Vorgesetzten beruhende Diskriminierung und Angriffe auf ihre Würde zurückgewiesen wurden, und Schadensersatz
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Europäischen Zentralbank vom 24. November 2009 aufzuheben, mit der ihre Behauptungen über auf dem Verhalten ihrer Vorgesetzten beruhende Diskriminierung und Angriffe auf ihre Würde zurückgewiesen wurden, und falls erforderlich, die Entscheidung vom 24. März 2010 aufzuheben, mit der die besondere Beschwerde zurückgewiesen wurde; |
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demzufolge den Anträgen der Klägerin, wie sie in ihrem Antrag auf verwaltungsinterne Überprüfung formuliert sind, stattzugeben, also den Anträgen,
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ihr jedenfalls den Ersatz des erlittenen immateriellen und materiellen Schadens zuzusprechen; |
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der Europäischen Zentralbank alle Kosten aufzuerlegen; |
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der EZB aufzugeben, einen vollständigen internen Verwaltungsuntersuchungsbericht mit allen Anlagen einschließlich der Anhörungsprotokolle vorzulegen, sowie darüber hinaus, den gesamten Schriftwechsel zwischen dem Untersuchungsausschuss und dem EZB-Direktorium und/oder dem EZB-Präsidenten vorzulegen; |
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Frau L., die frühere Sozialberaterin der Beklagten, als Zeugin zu laden. |