3.7.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 179/58 |
Klage, eingereicht am 5. Mai 2010 — Begue u. a./Kommission
(Rechtssache F-27/10)
(2010/C 179/101)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Christian Begue (Marcy, Frankreich) u. a. (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Woimant)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, mit der den Klägern die rückwirkende Auszahlung der Vergütung für Arbeitsbereitschaft nach Art. 56b des Statuts verweigert wurde
Anträge
Die Kläger beantragten,
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die Entscheidung (Nr. R/467/09) der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde aufzuheben, mit der die „Beschwerden“ der Kläger gegen die ablehnende Entscheidung vom 3. September 2009 betreffend den Antrag auf rückwirkende Auszahlung der Vergütung für Arbeitsbereitschaft nach Art. 56b des Beamtenstatuts zurückgewiesen wurden; |
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der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen. |