12.5.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 138/30


Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 25. Juli 2011 — Filice u. a./Gerichtshof

(Rechtssache F-108/10) (1)

(Öffentlicher Dienst - Jährliche Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten - Erledigung)

(2012/C 138/67)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Filice u. a. (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt B. Cortese, Rechtsanwältin C. Cortese und Rechtsanwalt F. Spitaleri)

Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigter: A. V. Placco)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der in den Gehaltsabrechnungen der Kläger übernommenen Entscheidungen des Beklagten, die Angleichung ihrer Dienstbezüge ab Juli 2009 auf eine Erhöhung von 1,85 % im Rahmen der jährlichen Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten auf der Grundlage der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1296/2009 des Rates vom 23. Dezember 2009 zu begrenzen

Tenor des Beschlusses

1.

In der Rechtssache F-108/10, Filice u. a./Gerichtshof, wird die Hauptsache für erledigt erklärt.

2.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 30 vom 29.1.2011, S. 65.