12.5.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 138/30 |
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 25. Juli 2011 — Filice u. a./Gerichtshof
(Rechtssache F-108/10) (1)
(Öffentlicher Dienst - Jährliche Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten - Erledigung)
(2012/C 138/67)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Filice u. a. (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt B. Cortese, Rechtsanwältin C. Cortese und Rechtsanwalt F. Spitaleri)
Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigter: A. V. Placco)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der in den Gehaltsabrechnungen der Kläger übernommenen Entscheidungen des Beklagten, die Angleichung ihrer Dienstbezüge ab Juli 2009 auf eine Erhöhung von 1,85 % im Rahmen der jährlichen Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten auf der Grundlage der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1296/2009 des Rates vom 23. Dezember 2009 zu begrenzen
Tenor des Beschlusses
1. |
In der Rechtssache F-108/10, Filice u. a./Gerichtshof, wird die Hauptsache für erledigt erklärt. |
2. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |