27.8.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 252/54 |
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 16. Juni 2011 — Adriaens u. a./Kommission
(Rechtssache F-87/10) (1)
(Öffentlicher Dienst - Jährliche Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten - Erledigung der Hauptsache)
2011/C 252/118
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Stéphane Adriaens (Evere, Belgien) u. a. (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Casado García-Hirschfeld)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und D. Martin)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung der in die Gehaltsabrechnungen der Kläger übernommenen Entscheidung der Beklagten, die Angleichung des Gehalts der Kläger im Rahmen der jährlichen Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten auf der Grundlage der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1296/2009 des Rates vom 23. Dezember 2009 ab Juli 2009 auf eine Erhöhung um 1,85 % zu begrenzen
Tenor des Beschlusses
1. |
Der Rechtsstreit in der Rechtssache F-87/10, Adriaens u. a./Kommission, ist in der Hauptsache erledigt. |
2. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |
(1) ABl. C 13 vom 15.1.2011, S. 40.