10.11.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 343/22 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 25. September 2012 — Bermejo Garde/EWSA
(Rechtssache F-41/10) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Mobbing - Antrag auf Beistand - Recht auf Weitergabe - Umsetzung - Dienstliches Interesse)
2012/C 343/36
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Moises Bermejo Garde (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)
Beklagter: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) (Prozessbevollmächtigte: M. Echevarría Viñuela im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung mehrerer Entscheidungen, mit denen der Kläger mit sofortiger Wirkung seiner Aufgaben als Leiter des Referats Juristischer Dienst enthoben und in die Direktion Logistik umgesetzt worden ist sowie sein förmlicher Antrag auf Beistand und sein Antrag auf Schadensersatz abgelehnt worden sind
Tenor des Urteils
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |
(1) ABl. C 209 vom 31.7.2010, S. 55.