Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 10. März 2011 – Noko Ngele/Kommission

(Rechtssache C‑525/10 P)

„Rechtsmittel – Frist – Unzulässigkeit – Art. 119 der Verfahrensordnung“

Verfahren – Klagefristen – Rechtsmittel – Verspätung – Unzulässigkeit (Satzung des Gerichtshofs, Art. 56; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 81 § 2) (vgl. Randnrn. 4-8)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Dritte Kammer) vom 10. Dezember 2009, Noko Ngele/Kommission (T‑390/09), mit dem die Klage des Klägers auf Ersatz des Schadens, den der Kläger infolge der vermeintlich rechtswidrigen Verhaltensweisen eines Mitglieds der Kommission und einiger Bediensteter dieses Organs erlitten zu haben behauptet, abgewiesen wurde – Nichtberücksichtigung eines wesentlichen Aktenstücks – Grundsatz des fairen Verfahrens – Nichtigkeit kraft zwingenden Rechts

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Herr Noko Ngele trägt seine eigenen Kosten.