Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor

Schlüsselwörter

Rechtsmittel – Gründe – Keine Angabe des gerügten Rechtsfehlers – Unzulässigkeit (Art. 256 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 112 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 39‑40, 58)

2. Rechtsmittel – Gründe – Unzureichende Begründung – Umfang der Begründungspflicht (Satzung des Gerichtshofs, Art. 36 und 53 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 81) (vgl. Randnrn. 46, 48)

3. Rechtsmittel – Gründe – Verstoß gegen das Verbot, über ein neues Angriffs‑ oder Verteidigungsmittel zu entscheiden – Vorbringen, das eine bloße Erweiterung eines in der Klagebeantwortung geltend gemachten Vorbringens darstellt – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 48 § 2 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 57, 62‑64)

4. Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Prüfung von Beschwerden – Keine Pflicht der Kommission, eine Entscheidung über das Vorliegen einer Zuwiderhandlung zu erlassen – Begründung von Einstellungsverfügungen –Umfang (Verordnungen des Rates Nr. 17, Art. 3, und Nr. 1/2003, Art. 7; Verordnungen der Kommission Nr. 2842/98, Art. 6, und Nr. 773/2004, Art. 7 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 72‑76)

5. Rechtsmittel – Gründe – Vorbringen gegen eine Erwägung im Urteil, die kein tragender Bestandteil der Entscheidung ist – Ins Leere gehender Rechtsmittelgrund (vgl. Randnr. 78)

6. Rechtsmittel – Gründe – Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das erstmals im Rechtsmittelverfahren geltend gemacht wird – Unzulässigkeit (Satzung des Gerichtshofs, Art. 51) (vgl. Randnrn. 92, 107)

7. Rechtsmittel – Gründe – Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente – Unzulässigkeit (Art. 256 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 112 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 102, 104)

8. Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachenwürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Beweiswürdigung durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung (vgl. Randnr. 108)

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 12. Mai 2010, EMC Development/Kommission (T‑432/05), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 28. November 2005, die auf Art. 2 Abs. 2 der Verordnung Nr. 17 gestützte Beschwerde der Rechtsmittelführerin zurückzuweisen, wonach sich die europäischen Hersteller von Portlandzement in aufeinander abgestimmter Weise verhalten hätten, um den Erlass einer zum Ausschluss konkurrierender Waren und Technologien vom Markt dienenden europäischen Norm für Zement (EN 197‑1) zu erreichen, abgewiesen hat

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die EMC Development AB trägt die Kosten.