9.10.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 274/16


Klage, eingereicht am 3. August 2010 — Europäische Kommission/Großherzogtum Luxemburg

(Rechtssache C-390/10)

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2010/C 274/23

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Braun und L. de Schietere de Lophem)

Beklagter: Großherzogtum Luxemburg

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass das Großherzogtum Luxemburg dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften (1) verstoßen hat, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, erlassen oder diese Vorschriften jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;

dem Großherzogtum Luxemburg die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2007/36/EG sei am 3. August 2009 abgelaufen. Zum Zeitpunkt der Einreichung der vorliegenden Klage habe der Beklagte jedoch noch nicht alle zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Maßnahmen erlassen oder sie jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt.


(1)  ABl. L 184, S. 17.