23.10.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 288/20


Rechtsmittel, eingelegt am 22. Juli 2010 von EMC Development AB gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 12. Mai 2010 in der Rechtssache T-432/05, EMC Development AB/Europäische Kommission

(Rechtssache C-367/10 P)

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(2010/C 288/33)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: EMC Development AB (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt W.-N. Schelp)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

i)

die Entscheidung der Kommission vom 28. September 2005 für nichtig zu erklären;

ii)

hilfsweise, das angefochtene Urteil ganz oder teilweise aufzuheben und die Sache zur Entscheidung über die Begründetheit der Klage unter Berücksichtigung der vom Gerichtshof erteilten Hinweise an das Gericht zurückzuverweisen;

iii)

die Kommission zur Zahlung der Kosten zu verurteilen, die der Klägerin in den Verfahren vor dem Gericht und dem Gerichtshof entstanden sind.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Die Rechtsmittelführerin macht geltend, dass das Gericht dadurch, dass es der Ansicht der Kommission zu den Leitlinien gefolgt sei, von ihr Tatsachenbeweise verlangt und ihr eine nicht zu bewältigende Last auferlegt habe. Es habe damit Beweise für die Wirkungen der Norm verlangen wollen, ohne die umfassenderen und grundlegenderen Fragen der Natur dieser Norm zu berücksichtigen. Die Rechtsmittelführerin ist der Ansicht, dass dies einen Rechtsfehler darstelle und dass die Reihenfolge der Prüfung der Natur und der Wirkungen der Norm vertauscht worden sei.