11.9.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 246/33 |
Klage, eingereicht am 13. Juli 2010 — Europäische Kommission/Hellenische Republik
(Rechtssache C-353/10)
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2010/C 246/56
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: M. Patakia)
Beklagte: Hellenische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
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festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/117/Euratom des Rates vom 20. November 2006 über die Überwachung und Kontrolle der Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente (1) verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat; |
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der Hellenischen Republik die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2006/117 in die innerstaatliche Rechtsordnung sei am 25. Dezember 2008 abgelaufen.
(1) ABl. L 337 vom 5.12.2006, S. 21.