11.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 246/29


Vorabentscheidungsersuchen des Okresní soud v Chebu (Tschechische Republik) eingereicht am 5. Juli 2010 — Hypoteční banka, a.s./Udo Mike Lindner

(Rechtssache C-327/10)

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2010/C 246/49

Verfahrenssprache: Tschechisch

Vorlegendes Gericht

Okresní soud v Chebu

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Hypoteční banka, a.s.

Beklagter: Udo Mike Lindner

Vorlagefragen

1.

Begründet die Tatsache, dass einer der Beteiligten an einem Gerichtsverfahren Staatsangehöriger eines anderen Staates als des Staates ist, in dem das Verfahren stattfindet, einen grenzüberschreitenden Bezug im Sinne von Art. 81 (früher Art. 65) des Vertrags, der einer der Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (1) des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (im Folgenden: Brüssel-I-Verordnung) ist?

2.

Verwehrt die Brüssel-I-Verordnung die Anwendung einer Bestimmung des nationalen Rechts, die die Durchführung von Verfahren gegen Personen ermöglicht, deren Aufenthalt unbekannt ist?

3.

Kann im Fall einer Verneinung der Frage zu 2. die Stellungnahme des vom Gericht bestellten Prozesspflegers des Beklagten in der Sache selbst als Unterwerfung des Beklagten unter die Zuständigkeit des hiesigen Gerichts im Sinne von Art. 24 der Brüssel-I-Verordnung auch dann gewertet werden, wenn Gegenstand des Verfahrens ein Anspruch aus einem Verbrauchervertrag ist und die Gerichte der Tschechischen Republik gemäß Art. 16 Abs. 2 der Brüssel-I-Verordnung zur Entscheidung dieses Rechtsstreits nicht zuständig wären?

4.

Kann eine Vereinbarung über die örtliche Zuständigkeit eines konkreten Gerichts als Begründung der internationalen Zuständigkeit des gewählten Gerichts im Sinne von Art. 17 Nr. 3 der Brüssel-I-Verordnung angesehen werden, und wenn ja, gilt dies auch dann, wenn es um eine Vereinbarung über die örtliche Zuständigkeit geht, die wegen Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG (2) des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen unwirksam ist?


(1)  ABl. L 12 vom 16.1.2001, S. 1.

(2)  ABl. L 95 vom 21.4.1993, S. 29.