28.8.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 234/26


Klage, eingereicht am 25. Juni 2010 — Europäische Kommission/Großherzogtum Luxemburg

(Rechtssache C-305/10)

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2010/C 234/43

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: V. Peere und M. van Beek)

Beklagter: Großherzogtum Luxemburg

Anträge

Die Kommission beantragt,

festzustellen, dass das Großherzogtum Luxemburg dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/47/EG des Rates vom 18. Juli 2005 betreffend die Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (CER) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) über bestimmte Aspekte der Einsatzbedingungen des fahrenden Personals im interoperablen grenzüberschreitenden Verkehr im Eisenbahnsektor (1) verstoßen hat, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen und diese jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;

dem Großherzogtum Luxemburg die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2005/47/EG sei am 26. Juli 2008 abgelaufen. Zum Zeitpunkt der Erhebung der vorliegenden Klage hatte jedoch das Großherzogtum Luxemburg der Kommission zufolge noch nicht alle erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen erlassen oder diese jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt.


(1)  ABl. L 195, S. 15.