31.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 209/31


Klage, eingereicht am 3. Juni 2010 — Europäische Kommission/Hellenische Republik

(Rechtssache C-278/10)

()

2010/C 209/43

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Margelis und Iro Dimitriou)

Beklagte: Hellenische Republik

Anträge

Die Kommission beantragt,

festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 2 der Richtlinie 2008/103/EG (1) zur Änderung der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren im Hinblick auf das Inverkehrbringen von Batterien und Akkumulatoren verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;

der Hellenischen Republik die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2008/103/EG in das innerstaatliche Recht sei am 5. Januar 2009 abgelaufen.


(1)  ABl. L 327 vom 5.12.2008, S. 7.