31.7.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 209/30 |
Vorabentscheidungsersuchen der Înalta Curte de Casație și Justiție (Rumänien), eingereicht am 28. Mai 2010 — Strafverfahren gegen Gheorghe Kita
(Rechtssache C-264/10)
()
2010/C 209/41
Verfahrenssprache: Rumänisch
Vorlegendes Gericht
Înalta Curte de Casație și Justiție
Beteiligte des Ausgangsverfahrens
Gheorghe Kita
Vorlagefrage
Ist Art. 5 Nr. 3 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI (1) des Europäischen Rates vom 13. Juni 2002 dahin auszulegen, dass die Rückkehr (Überstellung) einer verurteilten Person, die zuvor auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls zum Zweck der Strafverfolgung übergeben worden war, in den Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, automatisch erfolgt, auch wenn ihre Zustimmung nicht vorliegt, die eine vom Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen geforderte Voraussetzung ist?
(1) Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 190, S. 1)