19.6.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 161/33 |
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale del Lazio (Italien), eingereicht am 2. April 2010 — Pietro Calogero/Ministero dell’Interno
(Rechtssache C-175/10)
(2010/C 161/49)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale Amministrativo Regionale del Lazio
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Pietro Calogero
Beklagter: Ministero dell’Interno
Vorlagefrage
Ist mit den Art. 43 und 49 EG eine nationale Regelung wie die im Anschluss an das Dekret Bersani (Decreto-legge Nr. 223 vom 4.7.2006, umgewandelt in Gesetz Nr. 248 vom 4.8.2006) eingeführte vereinbar, „die u. a. gekennzeichnet ist durch
a) |
eine allgemeine Tendenz, die Inhaber von Konzessionen zu schützen, die früher aufgrund eines Verfahrens erteilt wurden, das rechtswidrig einen Teil der Wirtschaftsteilnehmer ausschloss; |
b) |
die Geltung von Vorschriften, die praktisch die Aufrechterhaltung von Geschäftspositionen sicherstellen (etwa durch das Verbot für neue Konzessionsnehmer, ihre Schalter in einem bestimmten Umkreis von bereits bestehenden Schaltern zu eröffnen); |
c) |
die Festlegung von Tatbeständen des Konzessionsentzugs für den Fall, dass der Konzessionär unmittelbar oder mittelbar grenzüberschreitenden Wetttätigkeiten nachgeht, die mit den konzessionierten vergleichbar sind“? |