19.6.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 161/23 |
Vorabentscheidungsersuchen des Supreme Court of the United Kingdom, eingereicht am 2. April 2010 — Williams u. a./British Airways plc
(Rechtssache C-155/10)
(2010/C 161/32)
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
Supreme Court of the United Kingdom
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Williams u. a.
Beklagte: British Airways plc
Vorlagefragen
1. |
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2. |
Genügt es insbesondere, dass das Urlaubsentgelt, das nach innerstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten und/oder Tarifverträgen und/oder individuellen Verträgen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt wird, so bemessen ist, dass es den Arbeitnehmer in die Lage versetzt und ihn dazu motiviert, den Jahresurlaub zu nehmen und im wahrsten Sinn des Wortes zu genießen; dass es also so bemessen ist, dass keine ernsthafte Gefahr besteht, dass der Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub nicht antritt? |
3. |
Oder ist es erforderlich, dass das Urlaubsentgelt entweder a) genau mit dem „gewöhnlichen“ Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers übereinstimmt oder b) im Wesentlichen mit dem „gewöhnlichen“ Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers vergleichbar ist? |
Falls die Fragen 3 a) oder 3 b) zu bejahen sind, ergeben sich als weitere Fragen:
4. |
Handelt es sich bei dem maßgeblichen Arbeits- oder vergleichbaren Entgelt
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5. |
Wie ist ein solches „gewöhnliches“ oder „vergleichbares“ Arbeitsentgelt zu berechnen,
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(1) Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 307, S. 18).
(2) Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 299, S. 9).
(3) Richtlinie 2000/79/EG des Rates vom 27. November 2000 über die Durchführung der von der Vereinigung Europäischer Fluggesellschaften (AEA), der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF), der European Cockpit Association (ECA), der European Regions Airline Association (ERA) und der International Air Carrier Association (IACA) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Arbeitszeitorganisation für das fliegende Personal der Zivilluftfahrt (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 302, S. 57).