Verbundene Rechtssachen C-553/10 P und C-554/10 P

Europäische Kommission

und

Lagardère SCA

gegen

Éditions Odile Jacob SAS

„Rechtsmittel — Unternehmenszusammenschluss auf dem Markt für Buchverlagswesen — Nichtigerklärung der Entscheidung über die Zulassung eines Investmentunternehmens als Erwerber der weiterzuveräußernden Vermögenswerte — Tragweite des etwaigen Fehlens der Unabhängigkeit des Beauftragten“

Leitsätze – Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 6. November 2012

Wettbewerb – Zusammenschlüsse – Verpflichtungszusagen der betroffenen Unternehmen, die geeignet sind, das angemeldete Vorhaben mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu machen – Verpflichtungszusage des Erwerbers, Vermögenswerte unter der Aufsicht eines unabhängigen Beauftragten weiterzuveräußern – Prüfung der Unabhängigkeit des Beauftragten durch den Unionsrichter – Umfang

(Verordnung Nr. 4064/89 des Rates, Art. 8 Abs. 2; Mitteilung 2001/C 68/03der Kommission)

Erklärt die Kommission einen Zusammenschluss unter dem Vorbehalt für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar, dass der Erwerber bestimmte Verpflichtungszusagen einhält, darunter die Verpflichtung, Vermögenswerte weiterzuveräußern und einem Beauftragten die Überwachung der Einhaltung dieser Weiterveräußerung zu übertragen, muss ein solcher Beauftragter zunächst von den Parteien unabhängig sein und darüber hinaus in von ihnen unabhängiger Weise handeln, so dass die fehlende Unabhängigkeit ausreicht, um eine Entscheidung der Kommission für nichtig zu erklären. Die Frage, ob der Beauftragte in unabhängiger Weise gehandelt hat, stellt sich erst, wenn zuvor festgestellt wurde, dass er tatsächlich von den Parteien unabhängig war. Hat der Unionsrichter zutreffend festgestellt, dass der Beauftragte nicht von den Parteien unabhängig war, brauchte er daher nicht zu prüfen, ob der Beauftragte konkret in einer Weise handelte, in der diese fehlende Unabhängigkeit zum Ausdruck kam.

(vgl. Randnrn. 51, 52)


Verbundene Rechtssachen C-553/10 P und C-554/10 P

Europäische Kommission

und

Lagardère SCA

gegen

Éditions Odile Jacob SAS

„Rechtsmittel — Unternehmenszusammenschluss auf dem Markt für Buchverlagswesen — Nichtigerklärung der Entscheidung über die Zulassung eines Investmentunternehmens als Erwerber der weiterzuveräußernden Vermögenswerte — Tragweite des etwaigen Fehlens der Unabhängigkeit des Beauftragten“

Leitsätze – Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 6. November 2012

Wettbewerb — Zusammenschlüsse — Verpflichtungszusagen der betroffenen Unternehmen, die geeignet sind, das angemeldete Vorhaben mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu machen — Verpflichtungszusage des Erwerbers, Vermögenswerte unter der Aufsicht eines unabhängigen Beauftragten weiterzuveräußern — Prüfung der Unabhängigkeit des Beauftragten durch den Unionsrichter — Umfang

(Verordnung Nr. 4064/89 des Rates, Art. 8 Abs. 2; Mitteilung 2001/C 68/03der Kommission)

Erklärt die Kommission einen Zusammenschluss unter dem Vorbehalt für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar, dass der Erwerber bestimmte Verpflichtungszusagen einhält, darunter die Verpflichtung, Vermögenswerte weiterzuveräußern und einem Beauftragten die Überwachung der Einhaltung dieser Weiterveräußerung zu übertragen, muss ein solcher Beauftragter zunächst von den Parteien unabhängig sein und darüber hinaus in von ihnen unabhängiger Weise handeln, so dass die fehlende Unabhängigkeit ausreicht, um eine Entscheidung der Kommission für nichtig zu erklären. Die Frage, ob der Beauftragte in unabhängiger Weise gehandelt hat, stellt sich erst, wenn zuvor festgestellt wurde, dass er tatsächlich von den Parteien unabhängig war. Hat der Unionsrichter zutreffend festgestellt, dass der Beauftragte nicht von den Parteien unabhängig war, brauchte er daher nicht zu prüfen, ob der Beauftragte konkret in einer Weise handelte, in der diese fehlende Unabhängigkeit zum Ausdruck kam.

(vgl. Randnrn. 51, 52)