28.4.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 126/2


Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 8. März 2012 — Europäische Kommission/Französische Republik

(Rechtssache C-596/10) (1)

(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Umsätze mit Einhufern, insbesondere Pferden)

2012/C 126/03

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Dintilhac und M. Afonso)

Beklagte: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. de Bergues, J.-S. Pilczer und B. Beaupère-Manokha)

Streithelfer: Irland (Prozessbevollmächtigte: D. O’Hagan sowie N. Travers und G. Clohessy, Barristers)

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen die Art. 96 bis 99 und Anhang III der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) — Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Umsätze mit Einhufern, insbesondere Pferden

Tenor

1.

Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 96 bis 99 in Verbindung mit Anhang III der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verstoßen, dass sie auf Umsätze mit Einhufern und insbesondere Pferden einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwendet, wenn diese nicht üblicherweise zur Verwendung bei der Zubereitung von Lebensmitteln oder in der landwirtschaftlichen Erzeugung bestimmt sind.

2.

Die Französische Republik trägt die Kosten.

3.

Irland trägt seine eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 72 vom 5.3.2011.