12.1.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 9/8


Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 6. November 2012 — Europäische Kommission/Éditions Odile Jacob SAS, Wendel Investissement SA, Lagardère SCA und Lagardère SCA/Éditions Odile Jacob SAS, Europäische Kommission, Wendel Investissement SA

(Verbundene Rechtssachen C-553/10 P und C-554/10 P) (1)

(Rechtsmittel - Unternehmenszusammenschluss auf dem Markt für Buchverlagswesen - Nichtigerklärung der Entscheidung über die Zulassung eines Investmentunternehmens als Erwerber der weiterzuveräußernden Vermögenswerte - Tragweite des etwaigen Fehlens der Unabhängigkeit des Beauftragten)

2013/C 9/11

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerinnen: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: O. Beynet, A. Bouquet und S. Noë), Lagardère SCA (Prozessbevollmächtigte: A. Winckler, F. de Bure und J.-B. Pinçon, avocats)

Andere Verfahrensbeteiligte: Éditions Odile Jacob SAS (Prozessbevollmächtigte: O. Fréget, M. Struys und L. Eskenazi, avocats), Wendel Investissement SA (Prozessbevollmächtigte: M. Trabucchi, F. Gordon und C. Baldon, avocats), Lagardère SCA (Prozessbevollmächtigte: A. Winckler, F. de Bure und J.-B. Pinçon, avocats), Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: O. Beynet, A. Bouquet und S. Noë)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 13. September 2010, Éditions Jacob/Kommission (T-452/04), mit dem das Gericht die Entscheidung (2004) D/203365 der Kommission vom 30. Juli 2004 über die Zulassung von Wendel Investissement als Erwerber der gemäß der Entscheidung 2004/422/EG der Kommission vom 7. Januar 2004 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (Sache COMP/M.2978 — Lagardère/Natexis/VUP) veräußerten Vermögenswerte für nichtig erklärt hat — Bedeutung der möglicherweise fehlenden Unabhängigkeit des Beauftragten — Verfälschung des Sachverhalts — Verletzung der Begründungspflicht

Tenor

1.

Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen.

2.

Die Europäische Kommission und die Lagardère SCA tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten, die der Éditions Odile Jacob SAS entstanden sind.

3.

Die Wendel Investissement SA trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 46 vom 12.2.2011.