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12.1.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 9/8 |
Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 6. November 2012 — Europäische Kommission/Éditions Odile Jacob SAS, Wendel Investissement SA, Lagardère SCA und Lagardère SCA/Éditions Odile Jacob SAS, Europäische Kommission, Wendel Investissement SA
(Verbundene Rechtssachen C-553/10 P und C-554/10 P) (1)
(Rechtsmittel - Unternehmenszusammenschluss auf dem Markt für Buchverlagswesen - Nichtigerklärung der Entscheidung über die Zulassung eines Investmentunternehmens als Erwerber der weiterzuveräußernden Vermögenswerte - Tragweite des etwaigen Fehlens der Unabhängigkeit des Beauftragten)
2013/C 9/11
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerinnen: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: O. Beynet, A. Bouquet und S. Noë), Lagardère SCA (Prozessbevollmächtigte: A. Winckler, F. de Bure und J.-B. Pinçon, avocats)
Andere Verfahrensbeteiligte: Éditions Odile Jacob SAS (Prozessbevollmächtigte: O. Fréget, M. Struys und L. Eskenazi, avocats), Wendel Investissement SA (Prozessbevollmächtigte: M. Trabucchi, F. Gordon und C. Baldon, avocats), Lagardère SCA (Prozessbevollmächtigte: A. Winckler, F. de Bure und J.-B. Pinçon, avocats), Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: O. Beynet, A. Bouquet und S. Noë)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 13. September 2010, Éditions Jacob/Kommission (T-452/04), mit dem das Gericht die Entscheidung (2004) D/203365 der Kommission vom 30. Juli 2004 über die Zulassung von Wendel Investissement als Erwerber der gemäß der Entscheidung 2004/422/EG der Kommission vom 7. Januar 2004 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (Sache COMP/M.2978 — Lagardère/Natexis/VUP) veräußerten Vermögenswerte für nichtig erklärt hat — Bedeutung der möglicherweise fehlenden Unabhängigkeit des Beauftragten — Verfälschung des Sachverhalts — Verletzung der Begründungspflicht
Tenor
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1. |
Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen. |
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2. |
Die Europäische Kommission und die Lagardère SCA tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten, die der Éditions Odile Jacob SAS entstanden sind. |
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3. |
Die Wendel Investissement SA trägt ihre eigenen Kosten. |