28.1.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 25/19


Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 10. November 2011 (Vorabentscheidungsersuchen des Højesteret — Dänemark) — Partrederiet Sea Fighter/Skatteministeriet

(Rechtssache C-505/10) (1)

(Richtlinie 92/81/EWG - Verbrauchsteuern auf Mineralöle - Befreiung - Begriff der Schifffahrt - Kraftstoff, der für einen auf einem Schiff montierten und unabhängig von dessen Motor arbeitenden Bagger verwendet wird)

(2012/C 25/31)

Verfahrenssprache: Dänisch

Vorlegendes Gericht

Højesteret

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Partrederiet Sea Fighter

Beklagter: Skatteministeriet

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen — Højesteret — Auslegung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle (ABl. L 316, S. 12) — Befreiung für Mineralöle, die als Kraftstoff für die Schifffahrt verwendet werden — Begriff „für die Schifffahrt“ — Mineralöle, die als Kraftstoff für einen auf einem Schiff fest installierten Bagger verwendet werden, der jedoch einen eigenen Motor und Kraftstofftank besitzt und damit unabhängig vom Antriebsmotor des Schiffs betrieben wird

Tenor

Art. 8 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle in der durch die Richtlinie 94/74/EG des Rates vom 22. Dezember 1994 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Mineralöle, die zur Verwendung in einem Bagger geliefert werden, der auf einem Schiff fest montiert ist, jedoch aufgrund eines eigenen Motors und Kraftstofftanks unabhängig vom Antriebsmotor des Schiffs arbeitet, nicht von der Verbrauchsteuer befreit sind.


(1)  ABl. C 13 vom 15.1.2011.