2.4.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 103/11 |
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 3. Februar 2011 — Europäische Kommission/Französische Republik
(Rechtssache C-395/10) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2007/2/EG - Umweltpolitik - Geodateninfrastruktur - Austausch und Aktualisierung von Daten in elektronischer Form - Kein Erlass nationaler Umsetzungsmaßnahmen)
2011/C 103/17
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Alcover San Pedro und V. Peere)
Beklagte: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. de Bergues und S. Menez)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (ABl. L 108, S. 1) nachzukommen
Tenor
1. |
Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) verstoßen, dass sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. |
2. |
Die Französische Republik trägt die Kosten. |