2.4.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 103/11


Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 3. Februar 2011 — Europäische Kommission/Französische Republik

(Rechtssache C-395/10) (1)

(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2007/2/EG - Umweltpolitik - Geodateninfrastruktur - Austausch und Aktualisierung von Daten in elektronischer Form - Kein Erlass nationaler Umsetzungsmaßnahmen)

2011/C 103/17

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Alcover San Pedro und V. Peere)

Beklagte: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. de Bergues und S. Menez)

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (ABl. L 108, S. 1) nachzukommen

Tenor

1.

Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) verstoßen, dass sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.

2.

Die Französische Republik trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 274 vom 9.10.2010.