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19.2.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 55/16 |
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 16. Dezember 2010 — Europäische Kommission/Königreich der Niederlande
(Rechtssache C-233/10) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2007/44/EG - Aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor - Verfahrensregeln und Bewertungskriterien)
2011/C 55/29
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Nijenhuis und H. te Winkel)
Beklagter: Königreich der Niederlande (Prozessbevollmächtigte: C. Wissels)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2007/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Änderung der Richtlinie 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2002/83/EG, 2004/39/EG, 2005/68/EG und 2006/48/EG in Bezug auf Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor (ABl. L 247, S. 1) nachzukommen
Tenor
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1. |
Das Königreich der Niederlande hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2007/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Änderung der Richtlinie 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2002/83/EG, 2004/39/EG, 2005/68/EG und 2006/48/EG in Bezug auf Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat. |
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2. |
Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten. |