17.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 370/12


Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 25. Oktober 2011 — Solvay SA/Europäische Kommission

(Rechtssache C-109/10 P) (1)

(Rechtsmittel - Wettbewerb - Sodamarkt in der Gemeinschaft - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Verletzung der Verteidigungsrechte - Akteneinsicht - Anhörung des Unternehmens)

2011/C 370/18

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Solvay SA (Prozessbevollmächtigte: P. Foriers, F. Louis, R. Jafferali und A. Vallery, avocats)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und F. Castillo de la Torre im Beistand von N. Coutrelis, avocate)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 17. Dezember 2009, Solvay/Commission (T-57/01), mit dem das Gericht die Klage der Rechtsmittelführerin auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/6/EG der Kommission vom 13. Dezember 2000 in einem Verfahren nach Art. 82 [EG] abgewiesen hat — Wettbewerb — Sodamarkt in der Gemeinschaft (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Irlands) — Missbrauch einer beherrschenden Stellung — Verletzung des Rechts auf angemessene Verfahrensdauer — Verletzung der Verteidigungsrechte — Unrichtige vorherige Bestimmung des räumlich relevanten Markts — Fehlende Begründung — Außergewöhnliche Umstände, mit denen das Nichtvorliegen einer beherrschenden Stellung dargetan wird

Tenor

1.

Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 17. Dezember 2009, Solvay/Kommission (T-57/01), wird aufgehoben.

2.

Die Entscheidung 2003/6/EG der Kommission vom 13. Dezember 2000 in einem Verfahren nach Artikel 82 EG-Vertrag (COMP/33.133 — C: Natriumkarbonat — Solvay) wird für nichtig erklärt.

3.

Die Europäische Kommission trägt die Kosten beider Rechtszüge.


(1)  ABl. C 161 vom 19.6.2010.