17.12.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 370/12 |
Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 25. Oktober 2011 — Solvay SA/Europäische Kommission
(Rechtssache C-109/10 P) (1)
(Rechtsmittel - Wettbewerb - Sodamarkt in der Gemeinschaft - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Verletzung der Verteidigungsrechte - Akteneinsicht - Anhörung des Unternehmens)
2011/C 370/18
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Solvay SA (Prozessbevollmächtigte: P. Foriers, F. Louis, R. Jafferali und A. Vallery, avocats)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und F. Castillo de la Torre im Beistand von N. Coutrelis, avocate)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 17. Dezember 2009, Solvay/Commission (T-57/01), mit dem das Gericht die Klage der Rechtsmittelführerin auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/6/EG der Kommission vom 13. Dezember 2000 in einem Verfahren nach Art. 82 [EG] abgewiesen hat — Wettbewerb — Sodamarkt in der Gemeinschaft (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Irlands) — Missbrauch einer beherrschenden Stellung — Verletzung des Rechts auf angemessene Verfahrensdauer — Verletzung der Verteidigungsrechte — Unrichtige vorherige Bestimmung des räumlich relevanten Markts — Fehlende Begründung — Außergewöhnliche Umstände, mit denen das Nichtvorliegen einer beherrschenden Stellung dargetan wird
Tenor
1. |
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 17. Dezember 2009, Solvay/Kommission (T-57/01), wird aufgehoben. |
2. |
Die Entscheidung 2003/6/EG der Kommission vom 13. Dezember 2000 in einem Verfahren nach Artikel 82 EG-Vertrag (COMP/33.133 — C: Natriumkarbonat — Solvay) wird für nichtig erklärt. |
3. |
Die Europäische Kommission trägt die Kosten beider Rechtszüge. |