7.5.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 139/11


Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 17. März 2011 (Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal Administrativo — Portugal) — Strong Segurança SA/Município de Sintra, Securitas-Serviços e Tecnologia de Segurança

(Rechtssache C-95/10) (1)

(Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 47 Abs. 2 - Unmittelbare Wirkung - Anwendbarkeit auf in Anhang II Teil B der Richtlinie aufgeführte Dienstleistungen)

2011/C 139/17

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Vorlegendes Gericht

Supremo Tribunal Administrativo

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Strong Segurança SA

Beklagte: Município de Sintra, Securitas-Serviços e Tecnologia de Segurança

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen — Supremo Tribunal Administrativo — Auslegung der Art. 21, 23, 35 Abs. 4 und 47 Abs. 2 sowie des Anhangs II Teil B der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L 134, S. 114) — Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bieter — Für einen Wirtschaftsteilnehmer bestehende Möglichkeit, sich auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu stützen — Unmittelbare Wirkung einer nicht fristgemäß umgesetzten Richtlinie

Tenor

Die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht, Art. 47 Abs. 2 dieser Richtlinie auch auf Aufträge über Dienstleistungen gemäß Anhang II Teil B dieser Richtlinie anzuwenden. Diese Richtlinie hindert die Mitgliedstaaten und unter Umständen die öffentlichen Auftraggeber jedoch nicht daran, in ihren Rechtsvorschriften bzw. in den Auftragsunterlagen eine solche Anwendung vorzusehen.


(1)  ABl. C 113 vom 1.5.2010.