Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor

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Nichtigkeitsklage

Natürliche oder juristische Personen

Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen

Möglichkeit, von einer allgemeinen Entscheidung individuell betroffen zu sein

Voraussetzungen

Verordnung mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik

Klage der Union des coopératives agricoles des producteurs de tabac de France

Keine individuelle Betroffenheit

Unzulässigkeit (Art. 230 Abs. 4 EG; Verordnung Nr. 73/2009 des Rates) (vgl. Randnrn. 29-33, 36, 40-43, 45)

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates vom 19. Januar 2009 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005, (EG) Nr. 247/2006, (EG) Nr. 378/2007 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 (ABl. L 30, S. 16)

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Union des coopératives agricoles des producteurs de tabac de France trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die dem Rat der Europäischen Union entstanden sind, einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.

3. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.