12.9.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 220/39 |
Klage, eingereicht am 9. Juli 2009 — Aiello/HABM — Cantoni ITC (100 % Capri)
(Rechtssache T-279/09)
2009/C 220/83
Sprache der Klageschrift: Italienisch
Parteien
Kläger: Antonino Aiello (Vico Equense, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Coccia und L. Pardo)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Cantoni ITC SpA (Mailand, Italien)
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 2. April 2009, zugestellt per Fax am 14. Mai 2009, in der Sache R 1148/2008-1, Antonino Aiello gegen Cantoni ITC S.p.A., aufzuheben und in Abänderung dieser Entscheidung den Widerspruch B 856 163 gegen die Eintragung der Marke „100 % CAPRI“ für Waren der Klassen 3, 18 und 25 (Nr. 003563848) zurückzuweisen; |
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dem Beklagten die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Kläger.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die den Zahlen-Wort-Bestandteil „100 % Capri“ für Waren der Klassen 3, 18 und 25 enthält (Anmeldung Nr. 3 563 848).
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: CANTONI L.T.C. S.p.A.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsbildmarke (Anmeldung Nr. 2 689 891) und nationale Marke, die den Wortbestandteil „CAPRI“ enthält, für Waren der Klassen 3, 18 und 25.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wird stattgegeben, und die Anmeldung wird für alle in Rede stehenden Waren zurückgewiesen.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 über die Gemeinschaftsmarke sowie gegen Art. 50 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke (ersetzt durch die Verordnung Nr. 207/2009).