Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor
Gemeinschaftsmarke
–
Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke
–
Relative Eintragungshindernisse
–
Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke
–
Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 19-21, 58-59)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 20. März 2009 (Sache R 520/2008‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Société de développement et de recherche industrielle und der Ergo Versicherungsgruppe AG
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Ergo Versicherungsgruppe AG trägt die Kosten.