Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 13. September 2012 –
Protégé International/Kommission
(Rechtssache T-119/09)
„Wettbewerb – Missbrauch einer beherrschenden Stellung – Markt für irischen Whiskey – Entscheidung über die Zurückweisung einer Beschwerde – Mangelndes Gemeinschaftsinteresse“
1. Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Prüfung von Beschwerden – Festlegung von Prioritäten durch die Kommission – Pflicht zum Erlass einer Entscheidung über das Vorliegen einer Zuwiderhandlung – Nichtbestehen – Berücksichtigung des Gemeinschaftsinteresses an der Untersuchung einer Sache – Ermessen der Kommission – Pflicht zur Begründung der Einstellungsentscheidung – Gerichtliche Nachprüfung (Art. 81 EG, 82 EG und 85 Abs. 1 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 7 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 32-38, 41)
2. Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Prüfung von Beschwerden – Berücksichtigung des Gemeinschaftsinteresses an der Untersuchung einer Sache – Beurteilungskriterien (Art. 81 EG und 82 EG) (vgl. Randnrn. 39-40)
3. Wettbewerb – Beherrschende Stellung – Missbrauch – Begriff – Klage vor den nationalen Gerichten – Beurteilungskriterien der Kommission – Enge Auslegung – Berücksichtigung des allgemeinen Grundsatzes des freien Zugangs zu den Gerichten (Art. 82 EG) (vgl. Randnrn. 48-49, 56-58, 63, 65-67)
4. Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Prüfung von Beschwerden – Beurteilung des Gemeinschaftsinteresses an der Untersuchung einer Sache – Beschwerde, in der Wettbewerbsverstöße betreffende Gerichtsverfahren angeführt werden – Berücksichtigung einer möglichen Behandlung auf nationaler Ebene – Zulässigkeit (Art. 82 EG) (vgl. Randnrn. 77-79)
5. Wettbewerb – Beherrschende Stellung – Missbrauch – Weigerung eines beherrschenden Unternehmens, einem anderen Unternehmen Zugang zu Produkten oder Dienstleistungen zu gewähren, die für dessen Tätigkeit erforderlich sind – Weigerung, die den Bezug von einem anderen Händler zu höheren Preisen zur Folge hat – Kein missbräuchliches Verhalten (Art. 82 EG) (vgl. Randnrn. 85-86)
Gegenstand
| Klage auf Nichtigerklärung der gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 773/2004 der Kommission vom 7. April 2004 über die Durchführung von Verfahren auf der Grundlage der Artikel 81 [EG] und 82 [EG] durch die Kommission (ABl. L 123, S. 18) erlassenen Entscheidung C(2009) 505 der Kommission vom 23. Januar 2009 (Sache COMP/39414 – Protégé International/Pernod Ricard), mit der die von der Klägerin gegen Pernod Ricard wegen Verstoßes gegen Art. 82 EG erhobene Beschwerde mangels Gemeinschaftsinteresses zurückgewiesen wurde |
Tenor
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1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
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2. |
Die Protégé International Ltd trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission. |
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3. |
3. Die Pernod Ricard SA trägt ihre eigenen Kosten. |