26.5.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 151/28


Beschluss des Gerichts vom 26. März 2012 — Cañas/Kommission

(Rechtssache T-508/09) (1)

(Wettbewerb - Anti-Doping-Rege - Entscheidung, mit der eine Beschwerde zurückgewiesen wird - Einstellung der Berufstätigkeit - Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Erledigung)

2012/C 151/45

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Guillermo Cañas (Buenos Aires, Argentinien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte F. Laboulfie und C. Aguet, dann Rechtsanwalt Y. Bonnard)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Van Nuffel und F. Ronkes Agerbeek im Beistand von Rechtsanwalt J. Derenne)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Internationale Antidoping-Agentur (Lausanne, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt G. Berrisch, D. Cooper, Solicitor, und N. Chesaites, Barrister) und ATP Tour, Inc. (Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. van de Walle de Ghelcke und J. Marchandise)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2009) 7809 der Kommission vom 12. Oktober 2009 in der Sache COMP/39.471, mit der aufgrund fehlenden Gemeinschaftsinteresses eine Beschwerde wegen einer Zuwiderhandlung der Internationalen Anti-Doping-Agentur, der ATP Tour, Inc. und der Internationalen Schiedsgerichtskammer für Sportfragen (CIAS), gegen die Art. 81 EG und 82 EG zurückgewiesen wurde

Tenor

1.

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

2.

Herr Guillermo Cañas trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

3.

Die Internationale Antidoping-Agentur und die ATP Tour, Inc. tragen ihre eigenen Kosten.

4.

Der Streithilfeantrag der European Elite Athletes Association ist erledigt.


(1)  ABl. C 80 vom 27.3.2010.