26.5.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 151/28 |
Beschluss des Gerichts vom 26. März 2012 — Cañas/Kommission
(Rechtssache T-508/09) (1)
(Wettbewerb - Anti-Doping-Rege - Entscheidung, mit der eine Beschwerde zurückgewiesen wird - Einstellung der Berufstätigkeit - Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Erledigung)
2012/C 151/45
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Kläger: Guillermo Cañas (Buenos Aires, Argentinien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte F. Laboulfie und C. Aguet, dann Rechtsanwalt Y. Bonnard)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Van Nuffel und F. Ronkes Agerbeek im Beistand von Rechtsanwalt J. Derenne)
Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Internationale Antidoping-Agentur (Lausanne, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt G. Berrisch, D. Cooper, Solicitor, und N. Chesaites, Barrister) und ATP Tour, Inc. (Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. van de Walle de Ghelcke und J. Marchandise)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2009) 7809 der Kommission vom 12. Oktober 2009 in der Sache COMP/39.471, mit der aufgrund fehlenden Gemeinschaftsinteresses eine Beschwerde wegen einer Zuwiderhandlung der Internationalen Anti-Doping-Agentur, der ATP Tour, Inc. und der Internationalen Schiedsgerichtskammer für Sportfragen (CIAS), gegen die Art. 81 EG und 82 EG zurückgewiesen wurde
Tenor
1. |
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt. |
2. |
Herr Guillermo Cañas trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission. |
3. |
Die Internationale Antidoping-Agentur und die ATP Tour, Inc. tragen ihre eigenen Kosten. |
4. |
Der Streithilfeantrag der European Elite Athletes Association ist erledigt. |