1.5.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 113/46 |
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. März 2010 — GL2006 Europe/Kommission und OLAF
(Rechtssache T-435/09 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Gemeinschaftsprogramme im Bereich Forschung und technologische Entwicklung - Schiedsklausel - Einziehungsanordnung - Belastungsanzeige - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Finanzieller Schaden - Keine außergewöhnlichen Umstände - Fehlende Dringlichkeit)
2010/C 113/76
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Antragstellerin: GL2006 Europe Ltd (Birmingham, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Gardenal und E. Belinguier-Raiz)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Delaude und N. Bambara im Beistand von Rechtsanwalt R. Van der Hout)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der im Schreiben der Kommission vom 10. Juli 2009 enthaltenen Entscheidung, mit der die Kommission die Beteiligung der Antragstellerin an zwei Gemeinschaftsprojekten beendet hat, und der Belastungsanzeigen vom 7. August 2009, mit denen die Kommission die Rückzahlung der Beträge gefordert hat, die im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten ausgezahlt worden waren, an denen die Antragstellerin beteiligt war
Tenor
1. |
Die Europäische Kommission ist als einzige Antragsgegnerin anzusehen. |
2. |
Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. |
3. |
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten. |