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10.6.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 175/44 |
Beschluss des Gerichts vom 2. April 2014 — Intercéréales und Grossi/Kommission
(Rechtssache T-314/09) (1)
((Staatliche Beihilfen - Rahmenregelung für Aktionen in Frankreich anerkannter branchenübergreifender Landwirtschaftsverbände zugunsten der vertretenen Mitglieder der Landwirtschaftsbranche - Finanzierung durch freiwillige, für obligatorisch erklärte Beiträge - Entscheidung, mit der die Beihilferegelung für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird - Rücknahme der Entscheidung - Erledigung))
2014/C 175/60
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Intercéréales (Paris, Frankreich) und Alain Grossi (Nîmes, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Le Bret und L. Olza Moreno, dann B. Le Bret und C. Renner, Rechtsanwälte)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Stromsky und C. Urraca Caviedes, dann B. Stromsky und S. Thomas und schließlich B. Stromsky)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2008) 7846 final der Kommission vom 10. Dezember 2008 über die staatliche Beihilfe Nr. 561/2008 zur Rahmenregelung für Aktionen in Frankreich anerkannter branchenübergreifender Landwirtschaftsverbände zugunsten der vertretenen Mitglieder der Landwirtschaftsbranche
Tenor
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1. |
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt. |
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2. |
Die Europäische Kommission trägt die Kosten. |
(1) ABl. C 244 vom 10.10.2009.