10.6.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 175/42


Beschluss des Gerichts vom 2. April 2014 — CNIPT/Kommission

(Rechtssache T-302/09) (1)

((Staatliche Beihilfen - Rahmenregelung für Aktionen in Frankreich anerkannter branchenübergreifender Landwirtschaftsverbände zugunsten der vertretenen Mitglieder der Landwirtschaftsbranche - Finanzierung durch freiwillige, für obligatorisch erklärte Beiträge - Entscheidung, mit der die Beihilferegelung für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird - Rücknahme der Entscheidung - Erledigung))

2014/C 175/57

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Comité national interprofessionnel de la pomme de terre (CNIPT) (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: V. Ledoux und B. Néouze, Rechtsanwälte)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Stromsky und C. Urraca Caviedes, dann B. Stromsky und S. Thomas und schließlich B. Stromsky)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2008) 7846 final der Kommission vom 10. Dezember 2008 über die staatliche Beihilfe Nr. 561/2008 zur Rahmenregelung für Aktionen in Frankreich anerkannter branchenübergreifender Landwirtschaftsverbände zugunsten der vertretenen Mitglieder der Landwirtschaftsbranche

Tenor

1.

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

2.

Die Europäische Kommission trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 244 vom 10.10.2009.