18.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 346/41 |
Beschluss des Gerichts vom 28. Oktober 2010 — Marcuccio/Kommission
(Rechtssache T-32/09 P) (1)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Vorprozessuales Verfahren - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel - Auf die Kosten beschränktes Anschlussrechtsmittel)
2010/C 346/82
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. dal Ferro)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 4. November 2008, Marcuccio/Kommission (F-18/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Beschlusses
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. |
2. |
Das Anschlussrechtsmittel wird als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen. |
3. |
Herr Luigi Marcuccio trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten, die der Kommission im Rahmen des Rechtsmittels entstanden sind. |
4. |
Jeder Verfahrensbeteiligte trägt seine eigenen Kosten im Rahmen des Anschlussrechtsmittels. |