18.12.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 346/41


Beschluss des Gerichts vom 28. Oktober 2010 — Marcuccio/Kommission

(Rechtssache T-32/09 P) (1)

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Vorprozessuales Verfahren - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel - Auf die Kosten beschränktes Anschlussrechtsmittel)

2010/C 346/82

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. dal Ferro)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 4. November 2008, Marcuccio/Kommission (F-18/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Beschlusses

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.

2.

Das Anschlussrechtsmittel wird als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen.

3.

Herr Luigi Marcuccio trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten, die der Kommission im Rahmen des Rechtsmittels entstanden sind.

4.

Jeder Verfahrensbeteiligte trägt seine eigenen Kosten im Rahmen des Anschlussrechtsmittels.


(1)  ABl. C 69 vom 21.3.2009.