15.1.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 13/25


Urteil des Gerichts vom 12. November 2010 — Deutsche Bahn/HABM (Waagerechte Kombination der Farben grau und rot)

(Rechtssache T-404/09) (1)

(Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die aus einer waagerechten Kombination der Farben Grau und Rot besteht - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009)

2011/C 13/48

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Deutsche Bahn AG (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte U. Hildebrandt, K. Schmidt-Hern und B. Weichhaus)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: G. Schneider)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. Juli 2009 (Sache R 379/2009-1) über die Anmeldung eines Farbzeichens, das aus der Kombination der Farben Grau und Rot besteht, als Gemeinschaftsmarke

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Deutsche Bahn AG trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 297 vom 5.12.2009.