15.1.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 13/25 |
Urteil des Gerichts vom 12. November 2010 — Deutsche Bahn/HABM (Waagerechte Kombination der Farben grau und rot)
(Rechtssache T-404/09) (1)
(Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die aus einer waagerechten Kombination der Farben Grau und Rot besteht - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009)
2011/C 13/48
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Deutsche Bahn AG (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte U. Hildebrandt, K. Schmidt-Hern und B. Weichhaus)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: G. Schneider)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. Juli 2009 (Sache R 379/2009-1) über die Anmeldung eines Farbzeichens, das aus der Kombination der Farben Grau und Rot besteht, als Gemeinschaftsmarke
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Deutsche Bahn AG trägt die Kosten. |