15.1.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 13/24 |
Urteil des Gerichts vom 10. November 2010 — HABM/Simões Dos Santos
(Rechtssache T-260/09 P) (1)
(Rechtsmittel - Anschlussrechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Beförderungsverfahren 2003 - Annullierung und Neuberechnung des Verdienstpunkteguthabens - Durchführung eines Urteils des Gerichts - Rechtskraft - Rechtsgrundlage - Keine Rückwirkung - Berechtigtes Vertrauen - Materieller Schaden - Verlust einer Beförderungschance - Immaterieller Schaden)
2011/C 13/47
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: I. de Medrano Caballero im Beistand von Rechtsanwalt D. Waelbroeck)
Anderer Verfahrensbeteiligter: Manuel Simões Dos Santos (Alicante, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Creus Carreras)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 5. Mai 2009, Simões Dos Santos/HABM (F-27/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils
Tenor
1. |
Die Nrn. 2 bis 5 des Tenors des Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 5. Mai 2009, Simões Dos Santos/HABM (F-27/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), werden aufgehoben. |
2. |
Im Übrigen werden das Hauptrechtsmittel und das Anschlussrechtsmittel zurückgewiesen. |
3. |
Die Rechtssache wird an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückverwiesen. |
4. |
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten. |