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17.11.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 355/20 |
Urteil des Gerichts vom 27. September 2012 — Frankreich/Kommission
(Rechtssache T-139/09) (1)
(Staatliche Beihilfen - Obst- und Gemüsesektor - „Krisenpläne“ zur Unterstützung des Obst- und Gemüsemarkts in Frankreich - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird - Begriff „staatliche Beihilfe“ - Staatliche Mittel - Kofinanzierung durch eine öffentliche Einrichtung und durch freiwillige Beiträge der Erzeugerorganisationen - Im Verwaltungsverfahren nicht geltend gemachte Argumente - Begründungspflicht)
2012/C 355/41
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: zunächst E. Belliard, G. de Bergues und A.-L. During, dann E. Belliard, G. de Bergues und J. Gstalter
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: B. Stromsky)
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung K(2009) 203 endg. der Kommission vom 28. Januar 2009 über die von Frankreich durchgeführten „Krisenpläne“ (plans de campagne) im Obst- und Gemüsesektor
Tenor
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1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
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2. |
Die Französische Republik trägt die Kosten. |