24.3.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 89/21 |
Urteil des Gerichts vom 14. Februar 2012 — Electrolux und Whirlpool Europe/Kommission
(Verbundene Rechtssachen T-115/09 und T-116/09) (1)
(Staatliche Beihilfen - Von der Französischen Republik mitgeteilte Umstrukturierungsbeihilfe zugunsten eines Herstellers großer Elektrohaushaltsgeräte - Entscheidung, mit der die Beihilfe vorbehaltlich bestimmter Bedingungen für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird - Offensichtliche Beurteilungsfehler - Leitlinien für die Beurteilung staatlicher Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten)
2012/C 89/33
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerinnen: Electrolux AB (Stockholm, Schweden) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Wijckmans und H. Burez) (Rechtssache T-115/09), Whirlpool Europe BV (Breda, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte F. Tuytschaever und B. Bellen, dann Rechtsanwälte H. Burez und F. Wijckmans) (Rechtssache T-116/09)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Flynn und C. Giolito)
Streithelferinnen zur Unterstützung der Beklagten: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: zunächst G. de Bergues und A.-L. Vendrolini, dann G. de Bergues und J. Gstalter), Fagor France SA (Rueil-Malmaison, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Derenne und A. Mülller-Rappard)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/485/EG der Kommission vom 21. Oktober 2008 über die von Frankreich geplante staatliche Beihilfe C 44/07 (ehemals N 460/07) zugunsten des Unternehmens FagorBrandt (ABl. 2009, L 160, S. 11)
Tenor
1. |
Die Entscheidung 2009/485/EG der Kommission vom 21. Oktober 2008 über die von Frankreich geplante staatliche Beihilfe C 44/07 (ehemals N 460/07) zugunsten des Unternehmens FagorBrandt wird für nichtig erklärt. |
2. |
Die Europäische Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Electrolux AB und der Whirlpool Europe BV. |
3. |
Die Französische Republik und die Fagor France SA tragen ihre eigenen Kosten. |