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30.1.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 24/80 |
Klage, eingereicht am 15. Oktober 2009 — Kalmár/Europol
(Rechtssache F-83/09)
2010/C 24/152
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Kläger: Andreas Kalmár (Den Haag, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Coppens)
Beklagter: Europol
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidungen von Europol vom 4. und 24. Februar 2009 über die Entlassung des Klägers zum 4. Mai 2009 und über dessen Suspendierung. Außerdem Antrag auf Wiederverwendung des Klägers und auf Ersatz des ihm entstandenen materiellen und immateriellen Schadens
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die ursprünglichen Entscheidungen von Europol vom 4. und 24. Februar 2009 sowie die auf den 18. Juli 2009 datierte Beschwerdeentscheidung aufzuheben und Europol aufzugeben, ihm die Wiederaufnahme seiner Tätigkeit zu ermöglichen; |
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Europol zur Zahlung des Gehalts zu verurteilen, das sich vom Zeitpunkt der unrechtmäßigen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bis zu dem Zeitpunkt berechnet, in dem das Beschäftigungsverhältnis rechtswirksam enden wird; |
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Europol zur Zahlung von 25 000 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens zu verurteilen. |
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Europol die Kosten aufzuerlegen. |