30.1.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 24/79 |
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 30. November 2009 — Meister/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
(Rechtssache F-17/09) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Anfechtungsklage - Hinweis auf die zuvor angesammelten Beförderungspunkte - Fehlen einer beschwerenden Maßnahme - Schadensersatzklage - Nicht bezifferter Schaden - Offensichtliche Unzulässigkeit)
2010/C 24/149
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Herbert Meister (Muchamiel, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H.-J. Zimmermann)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) (Prozessbevollmächtigte: I. de Medrano Caballero als Bevollmächtigten im Beistand von Rechtsanwalt D. Waelbroeck)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der ablehnenden Entscheidung über die Beschwerde des Klägers betreffend die Mangelhaftigkeit und Unrichtigkeit seiner Beurteilung für 2008 sowie Ersatz des materiellen Schadens, der ihm entstanden sein soll
Tenor des Beschlusses
1. |
Die Klage von Herrn Meister wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen. |
2. |
Herr Meister trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle). |
(1) ABl. C 113 vom 16.5.2009, S. 46.