27.8.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 252/50


Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 13. April 2011 — Sukup/Kommission

(Rechtssache F-73/09) (1)

(Öffentlicher Dienst - Dienstbezüge und Zulagen - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - Erziehungszulage - Rückwirkende Bewilligung)

2011/C 252/108

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Viktor Sukup (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und C. Bernard-Glanz)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung des „Amts für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche“ der Europäischen Kommission, dem Kläger weder die Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder noch die Erziehungszulage zu gewähren

Tenor des Urteils

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Herr Sukup trägt sämtliche Kosten.


(1)  ABl. C 267 vom 7.11.2009, S. 84.