27.8.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 252/50 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 13. April 2011 — Sukup/Kommission
(Rechtssache F-73/09) (1)
(Öffentlicher Dienst - Dienstbezüge und Zulagen - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - Erziehungszulage - Rückwirkende Bewilligung)
2011/C 252/108
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Viktor Sukup (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und C. Bernard-Glanz)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung des „Amts für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche“ der Europäischen Kommission, dem Kläger weder die Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder noch die Erziehungszulage zu gewähren
Tenor des Urteils
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Herr Sukup trägt sämtliche Kosten. |
(1) ABl. C 267 vom 7.11.2009, S. 84.