8.3.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 71/29


Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 17. Oktober 2013 — Birkhoff/Kommission

(Rechtssache F-60 RENV)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Zurückverweisung an das Gericht nach Aufhebung - Dienstbezüge - Familienzulagen - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - Kind, das dauernd gebrechlich ist oder an einer schweren Krankheit leidet, die es ihm unmöglich macht, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten - Antrag auf verlängerte Zahlung der Zulage)

(2014/C 71/54)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Gerhard Birkhoff (Weitnau, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Inzillo)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand der Rechtssache

Zurückverweisung nach Aufhebung — Öffentlicher Dienst — Aufhebung der Entscheidung, den Antrag des Klägers auf verlängerte Zahlung der Zulage für ein unterhaltsberechtigtes Kind nach Art. 2 Abs. 5 des Anhangs VII des Statuts abzulehnen

Tenor des Urteils

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die Herrn Birkhoff in der Rechtssache F-60/09 und in der Rechtssache T-10/11 P entstandenen Kosten zu tragen.

3.

Jede Partei trägt in der Rechtssache F-60/09 RENV ihre eigenen Kosten.