20.11.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 317/47


Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 30. September 2010 — van Heuckelom/Europäisches Polizeiamt (Europol)

(Rechtssache F-43/09) (1)

(Öffentlicher Dienst - Statut der Bediensteten von Europol - Art. 29 - Auf der Grundlage von Beurteilungen gewährte höhere Besoldungsstufe - Einrede der Rechtswidrigkeit der Entscheidung über die Festlegung der Politik für die Bestimmung der Besoldungsgruppen und Besoldungsstufen - Jeweilige Zuständigkeiten des Direktors und des Verwaltungsrats von Europol - Ermessen des Direktors von Europol - Grenzen)

2010/C 317/82

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Kläger: Carlo van Heuckelom (Den Haag, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte W. J. Dammingh und N. D. Dane)

Beklagter: Europäisches Polizeiamt (Europol) (Prozessbevollmächtigte: D. Neumann und D. El Khoury im Beistand zunächst der Rechtsanwälte B. Wägenbaur und R. Van der Hout, sodann von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung vom 14. Juli 2008, mit der dem Kläger nicht mehr als eine höhere Besoldungsstufe gewährt wurde, und der Entscheidung vom 19. Januar 2009, mit der die Beschwerde gegen die erstgenannte Entscheidung zurückgewiesen wurde

Tenor des Urteils

1.

Die Klage von Herrn van Heuckelom wird abgewiesen.

2.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 180 vom 1.8.2009, S. 63.