12.5.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 138/22


Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 10. November 2011 — Merhzaoui/Rat

(Rechtssache F-18/09) (1)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Einstufung in die Besoldungsgruppe - Örtliche Bedienstete, die zu Beamten ernannt werden - Art. 10 des Anhangs XIII des Statuts - Art. 3 des Anhangs der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften - Beförderungsverfahren 2008 - Abwägung der Verdienste von Beamten in der Laufbahnschiene AST - Verfahren auf der Grundlage der Beurteilungen 2005/2006 - Kriterium der Bedeutung der wahrgenommenen Verantwortung)

(2012/C 138/41)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Mohamed Merhzaoui (Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und G. Kimberley)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung, den Kläger in die Laufbahnschiene AST 1 bis 7 einzuweisen. Aufhebung der Entscheidung, ihn im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2008 nicht nach Besoldungsgruppe AST 2 zu befördern, und der Entscheidungen, weniger verdienstvolle Beamte nach Besoldungsgruppe AST 2 zu befördern

Tenor des Urteils

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

M. Merhzaoui trägt seine Kosten und die des Rates der Europäischen Union.


(1)  ABl. C 113 vom 16.5.2009, S. 46.