15.1.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 13/37 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 28. Oktober 2010 — Vicente Carbajosa u. a./Kommission
(Rechtssache F-9/09) (1)
(Öffentlicher Dienst - Allgemeine Auswahlverfahren EPSO/AD/116/08 und EPSO/AD/117/08 im Bereich Betrugsbekämpfung - Beschwerende Maßnahme - Ausschluss von Bewerbern nach den in den Zulassungstests erzielten Ergebnissen - Unzuständigkeit des EPSO)
2011/C 13/71
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerinnen: Isabel Vicente Carbajosa u. a. (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung über den Erlass und die Veröffentlichung der Bekanntmachungen der Auswahlverfahren EPSO/AD/116/08 sowie EPSO/AD/117/08 und der Entscheidungen in Bezug auf die Korrektur der Vorauswahltests und der schriftlichen Prüfungsarbeiten und in Bezug auf die Benotung der mündlichen Prüfungen
Tenor des Urteils
1. |
Die Entscheidungen des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO), Herrn Vicente Carbajosa für das Auswahlverfahren EPSO/AD/117/08 und Frau Lehtinen und Frau Menchén für das Auswahlverfahren EPSO/AD/116/08 nicht in die Liste der Bewerberinnen und Bewerber aufzunehmen, die zur Einreichung einer vollständigen Bewerbung aufgefordert werden, werden aufgehoben. |
2. |
Im Übrigen wird die Klage als unzulässig abgewiesen. |
3. |
Die Europäische Kommission trägt sämtliche Kosten. |
(1) ABl. C 82 vom 4.4.2009, S. 37.